Erste Hilfe Schule Dresden

...mit uns retten lernen



Fortbildung für Pflegepersonal (nach MDK Anforderungen)

Sie sind ein Pflegedienst-Unternehmen und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), dann spielt das Thema „Erste-Hilfe-Fortbildung“ für Sie eine wichtige Rolle.

Um die Prüfungsanforderungen des MDK zu erfüllen, müssen zwei Kriterien der Ersten-Hilfe-Ausbildung erfüllt sein.

  1. Es müssen ausreichend betriebliche Ersthelfer im Unternehmen ausgebildet sein. Dass heißt, bei einer Mitarbeiterstärke von 2-20 Beschäftigten, muss immer mindestens ein Ersthelfer im Betrieb anwesend sein. Bei mehr als 20 Mitarbeitern, mindestens 10 Prozent. Diese Ersthelfer sind zur Absicherung von Notfällen im Betrieb vorgesehen. (Kosten werden in der Regel vom Unfallversicherungsträger / BG übernommen)
  2. Alle Pflegekräfte müssen regelmäßig Fortbildungen, unter anderem zum Thema Erste Hilfe, absolvieren. Laut der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V müssen Pflegekräfte jährlich mindestens acht Stunden Fortbildung nachweisen. Davon sollten mindestens zwei Unterrichtseinheiten, also 90 Minuten, Erste-Hilfe-Themen umfassen. Diese Fortbildung dient der Auffrischung der Rettungsfähigkeiten im Umgang mit Patienten. Die Kosten für diese Weiterbildungen übernimmt das Pflegeunternehmen. 

Wir bieten Ihnen die Fortbildung Ihrer Pflegekräfte in drei unterschiedlichen Modulen. Jedes Modul beinhaltet 3 Unterrichtseinheiten und kann gern als Inhouse-Schulung angeboten werden.



Alle Infos zu den
Weiterbildungs-Modulen 

Fortbildung für Pflegepersonal

 

 Tipp rund um das Thema
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